Leistungen
Die Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug zahlt verschiedene Leistungen, z. B. AHV/IV-Renten und -Sachleistungen, Erwerbsersatz, Ergänzungsleistungen, Familienzulagen und Prämienverbilligungen.
AHV/IV/EO-Leistungen steigen
AHV-Geldleistungen
Geldleistungen IV, EO, MSE, EAE
EL-Ausgaben zur AHV steigen kontinuierlich an
EL zur AHV nach Bundesrecht / EL zur IV nach Bundesrecht
Der kontinuierliche Anstieg der EL-Ausgaben zur AHV in den vergangenen Jahren ist auf die steigenden Mietzinse und Krankenkassenprämien zurückzuführen.
Kantonale EL zur AHV / Kantonale EL zur IV
Die Reform der Ergänzungsleistungen (ELG-Reform) trat per 1. Januar 2021 in Kraft und führte per 1. Januar 2023 zu einer Anhebung der bundesrechtlichen Mietzinsmaxima. Für Personen, die bereits EL bezogen, galt eine Übergangsfrist: Falls die Reform bei ihnen zu tieferen EL führte, behielten sie während längstens drei Jahren die bisherigen Ansprüche. Danach – also per 1. Januar 2024 – erfolgte die Anpassung an das neue Recht.
AHV-, IV- UND EL-Beziehende: konstanter Anstieg
AHV-Beziehende / IV-Beziehende
Während die Anzahl AHV-Beziehende aufgrund demografischer Entwicklungen stetig ansteigt, bleibt die Anzahl der IV-Beziehenden auf einem konstanten Niveau.
EL-Beziehende nach Bundesrecht / EL-Beziehende nach kantonalem Recht
152 Millionen Franken Familienzulagen
Kantonale Familienzulagen an Arbeitnehmende, Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende / Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)
Der Kanton Zug erhöht die Familienzulagen per 1. Januar 2025: Die Kinderzulage steigt auf 330 Franken und die Ausbildungszulage auf 385 Franken pro Monat und Kind.
79 Millionen Franken Prämienverbilligung
Auszahlungen
Der starke Anstieg auf knapp 80 Millionen Franken im Jahr 2024 ist auf die Prämienerhöhung und die daraus resultierende Erhöhung der Richtprämie zurückzuführen. Der knappe Anstieg 2025 bewegt sich nun wieder im Bereich der vergangenen Jahre.