Leistungen
Die Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug zahlt verschiedene Leistungen, z. B. AHV/IV-Renten und -Sachleistungen, Erwerbsersatz, Ergänzungsleistungen, Familienzulagen und Prämienverbilligungen.
AHV/IV/EO-Leistungen steigen
AHV-Geldleistungen
Geldleistungen IV, EO, MSE, EAE
EL-Ausgaben steigen kontinuierlich an
EL zur AHV nach Bundesrecht / EL zur IV nach Bundesrecht
Kantonale EL zur AHV / Kantonale EL zur IV
Die Reform der Ergänzungsleistungen (ELG-Reform) trat per 1. Januar 2021 in Kraft und führte per 1. Januar 2023 zu einer Anhebung der bundesrechtlichen Mietzinsmaxima. Für Personen, die bereits EL bezogen, galt eine Übergangsfrist: Falls die Reform bei ihnen zu tieferen EL führte, behielten sie während längstens drei Jahren die bisherigen Ansprüche. Danach – also per 1. Januar 2024 – erfolgte die Anpassung an das neue Recht.
AHV-, IV- UND EL-Beziehende: konstanter Anstieg
AHV-Beziehende / IV-Beziehende
Während die Anzahl AHV-Beziehende aufgrund demografischer Entwicklungen stetig ansteigt, bleibt die Anzahl der IV-Beziehenden auf einem konstanten Niveau.
EL-Beziehende nach Bundesrecht / EL-Beziehende nach kantonalem Recht
136 Millionen Franken Familienzulagen
Kantonale Familienzulagen an Arbeitnehmende, Nichterwerbstätige und Selbstständigerwerbende / Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)
79 Millionen Franken Prämienverbilligung
Auszahlungen
Der starke Anstieg auf knapp 80 Millionen Franken im Jahr 2024 ist auf die Prämienerhöhung und die daraus resultierende Erhöhung der Richtprämie zurückzuführen. Der Kanton Zug hat 2024 die Beitragssumme der Prämienverbilligungen um 13 Millionen Franken auf insgesamt 79 Millionen Franken erhöht.