IV-Stelle
Die IV ist eine obligatorische Grundversicherung. Sie unterstützt mit Leistungen, wenn Krankheit oder Unfall die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Die Fachpersonen der IV-Stelle Zug engagieren sich mit massgeschneiderten Versicherungsleistungen für die Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Zusammen mit den betroffenen Personen, mit Arbeitgebenden und Ärzten setzt sich die IV-Stelle Zug täglich für das Ziel «Eingliederung vor Rente» ein.
Gesuche für IV-Leistungen stabil
Eingliederungsmassnahmen steigen
Wir verfolgen mit den Eingliederungsmassnahmen konsequent das Ziel «Eingliederung vor Rente». Trotz der steigenden Anzahl an Eingliederungsmassnahmen bleiben die Ausgaben pro versicherte Person auf einem stabilen bis sinkenden Niveau. Der verstärkte Einsatz von Frühinterventionsmassnahmen trägt tendenziell und situativ dazu bei, später kostenintensivere Massnahmen zu vermeiden.
Entwicklung der Aufträge für Gutachten
Die Verstärkung der Eingliederungsmassnahmen führt dazu, dass weniger Gutachten in Auftrag gegeben werden müssen.
Aufgrund der Corona-Pandemie, die im Jahr 2020 zu einem natürlichen Absinken der Anzahl an Gutachten führte, stieg die Zahl in den darauffolgenden Jahren wieder an – in Folge von Abklärungen in Zusammenhang mit Covid und Long Covid-Fällen. Mittlerweile hat sich die Anzahl Gutachten wieder auf dem Niveau von 2019 eingependelt.