Beiträge
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, zahlt Beiträge an die Sozialversicherungen. Die Ausgleichskasse zieht diese Sozialversicherungsbeiträge ein.
Beitragseinnahmen auf konstant hohem Niveau
Beiträge AHV / IV / EO
Beiträge Familienausgleichskasse und Arbeitslosenversicherung
Der Rückgang der Beiträge ist auf die Senkung des Beitragssatzes an die Familienausgleichskasse Zug von 1.6 % auf 1.35 % des AHV-pflichtigen Einkommens zurückzuführen.
Im Jahr 2023 fiel das Solidaritätsprozent der Arbeitslosenversicherung auf Einkommen über CHF 148'200 weg. Diese Abnahme wurde erstmals vollumfänglich im Jahr 2024 sichtbar.
Anzahl Mitglieder erneut gewachsen
Leicht weniger Mahnungen und Betreibungen
Der leichte Rückgang der Betreibungen ist auf eine Anpassung des SchKG zurückzuführen: Seit dem 1. Januar 2025 sind Ausgleichskassen verpflichtet, im Handelsregister eingetragene Unternehmen und Selbständige für ausstehende AHV-Beiträge direkt auf Konkurs zu betreiben – statt wie bisher auf Pfändung.