Eingliederung im Fokus

Anfang 2022 trat die Weiterentwicklung IV in Kraft. Sie führt den eingeschlagenen Weg der vorherigen IV-Revisionen konsequent weiter. Eingliederung vor Rente heisst das Ziel. Die Weiterentwicklung fokussiert dabei auf Jugendliche, junge Erwachsene und psychisch Erkrankte.

Wollen Sie prüfen, ob Ihre Beitragsdauer vollständig ist und ob Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn mit der Ausgleichskasse korrekt abgerechnet hat? Bestellen Sie alle drei bis fünf Jahre einen AHV-Konto­auszug und kontrollieren Sie die Einträge: Stimmen die eingetragenen Einkommen mit dem Brutto­lohn gemäss Ihren Lohn­ausweisen überein­?

Stellen Sie tatsächlich eine Lücke fest, kann diese innert fünf Jahren noch geschlossen werden. Ein Blick zurück kann sich also lohnen.

Leider zeigt sich dabei häufig: Wer über Jahrzehnte keinen IK-Auszug bestellt hat, wird mitunter von fehlenden oder unvollständigen Angaben überrascht. Dies passiert insbesondere dann, wenn Personen ihre Altersrente berechnen lassen möchten.

In solchen Fällen greifen unsere Mitarbeitenden teilweise auf historische Daten zurück und tauchen in die Vergangenheit ein. Mehrmals pro Monat suchen sie das Archiv auf: Seit 1948 bewahrt die Ausgleichskasse Zug die Lohndeklarationen der Unternehmen zuverlässig auf. Während die ältesten Dokumente physisch archiviert sind, befinden sich die Unterlagen von 1981 bis 1991 auf Mikrofilm. Alles, was danach kommt, ist digital abgelegt.

Archiv hoch
Archiv Mikrofilm

Das wichtigste Ziel der Weiterentwicklung IV ist die erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt von Jugendlichen, jungen Erwachsenen und psychisch Erkrankten. Dazu wurden die Früherfassung und Eingliederungsmassnahmen ausgeweitet, die Betreuung ausgebaut und ausserdem die Koordination mit allen am Prozess beteiligten Partnern verbessert. Was heisst das konkret?

Archiv Mikrofilm hoch
Archiv 1948

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Der IK-Auszug – einfach erklärt

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