AHV 21: Neuerungen und Chancen
Seit 1. Januar 2024 ist die AHV 21 in Kraft. Was bedeuten die Änderungen konkret für Versicherte und Arbeitgebende? Unsere Fachverantwortliche Evi Zürcher schafft Klarheit.
Die Lebenserwartung steigt, die Babyboomer-Jahrgänge kommen ins Rentenalter: Die AHV ist mit zunehmenden finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Zugleich ist der Wunsch nach flexibleren Pensionierungsmöglichkeiten da. Mit der AHV 21 soll die AHV stabilisiert und für die nächsten zehn Jahre abgesichert werden. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Das Referenzalter – bisher Rentenalter – bezeichnet das Alter, ab dem eine versicherte Person ihre Altersrente ohne Kürzung beziehen kann. Es liegt für Frauen und Männer neu bei 65 Jahren. Hierzu wird das Referenzalter der Frauen ab 2025 sukzessive von 64 auf 65 Jahre angehoben. Betroffen sind Frauen, die nach 1960 geboren wurden.
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten eine finanzielle Entschädigung. Diese umfasst einen lebenslangen Zuschlag, wenn sie die Altersrente ab dem Referenzalter oder später beziehen. Die Höhe ist abhängig vom Jahrgang, durchschnittlichen Jahreseinkommen und der Beitragsdauer. Beziehen Frauen die Rente vor, erhalten sie ab 1. Januar 2025 einen tieferen Kürzungssatz.
Die Rente kann zwischen 63 und 70 Jahren flexibel bezogen werden.
- Teilrente vorbeziehen oder aufschieben: Künftig kann auch nur ein Teil der Rente vorbezogen oder aufgeschoben werden – die sogenannte Teilrente. Und dies unabhängig davon, ob die Person weiterhin erwerbstätig ist oder nicht.
Eine Einschränkung gibt es: Man muss mindestens 20 % und darf höchstens 80 % der Rente beziehen. Der Anteil des Vorbezugs kann einmal erhöht werden. - Rente vorbeziehen: Die Rente kann monatsweise und nicht mehr nur in ganzen Jahren vorbezogen werden. Die Rente wird anhand eines versicherungsmathematischen Satzes gekürzt.
- Rente aufschieben: Die Rente muss um mindestens ein Jahr aufgeschoben werden (wie bisher). Neu kann die Rente aber ab jedem beliebigen Monat ausbezahlt werden – bis spätestens fünf Jahre nachdem das Referenzalter erreicht worden ist. Die Rente wird anhand eines versicherungsmathematischen Satzes erhöht.
Diese Neuerungen ermöglichen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Die Arbeitszeit kann beispielsweise reduziert und das fehlende Einkommen durch einen Teil der Altersrente ausgeglichen werden. Arbeit und Rente können kombiniert werden – das begünstigt neue Modelle.
Wer länger arbeitet, kann das Erwerbseinkommen, das sie oder er nach dem Referenzalter erzielt, an die Altersrente anrechnen lassen. Die Altersrente kann dadurch aufgebessert werden – bis zur Maximalrente von 2'450 Franken. Die Rente wird dann einmalig neu berechnet.
Zudem können Personen, die über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleiben, künftig entscheiden, ob sie auf dem Lohnteil bis 1'400 Franken pro Monat (16'800 Franken pro Jahr) AHV-Beiträge bezahlen wollen oder nicht. Soll die Rente aufgebessert werden, ist es sinnvoll, Beiträge zu bezahlen. Oberhalb dieses Freibetrags sind die Beiträge weiterhin obligatorisch.
Drei Fragen an Evi Zürcher*
Evi, wie erlebst du die Einführung der AHV 21?
Die AHV 21 bietet zahlreiche neue Möglichkeiten für Versicherte. Die Rente kann nun sehr flexibel bezogen werden. Das macht den Schritt in die Pensionierung spannend, aber auch komplexer. Unser Arbeitsalltag ist dadurch noch vielseitiger geworden. Wir müssen fit sein im Kopf und das grosse Ganze im Blickfeld haben, z. B. die Familien- und Berufskonstellationen oder den internationalen Kontext. So können wir die Versicherten optimal unterstützen. Die Beratung durch unsere Fachpersonen wird wichtiger und intensiver. Unser Team haben wir entsprechend aufgestockt.
Die Vorlaufszeit für die Einführung war relativ kurz – die Gesetzgebung war erst im Dezember 2023 bereit. Am Anfang brauchte es hier und dort noch etwas Geduld. Herzlichen Dank unseren Versicherten und Arbeitgebenden dafür!
Welche Möglichkeiten und Chancen bringt die AHV 21?
Die AHV 21 begünstigt die Weiterarbeit nach dem Referenzalter und einen schrittweisen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Wer länger arbeitet, kann so neu die Altersrente erhöhen, sofern die Maximalrente nicht erfüllt ist. Es gibt x-Möglichkeiten für den Vorbezug und Aufschub der Rente sowie die Weiterarbeit. Die Herausforderung ist, die optimale Lösung zu finden. Diese Neuerung ist vor allem spannend für Personen mit Beitragslücken sowie Personen, die im Ausland gelebt haben. Denn sie erreichten bis anhin keine Vollrente, weil ihnen Beitragsjahre fehlten. Nun können sie eine Neuberechnung der Rente anfordern.
Die Möglichkeit, flexibel länger zu arbeiten hat auch einen positiven Effekt auf den Arbeitsmarkt und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. Die AHV 21 ist zukunftstauglich!
Apropos Zukunft: Im März 2024 hat das Stimmvolk die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Die Neuerungen treten 2026 in Kraft. Derzeit wird auch die berufliche Vorsorge – die zweite Säule – reformiert (BVG-Reform). Noch im 2024 kommt es zur Volksabstimmung. Sie steht in Verbindung mit der AHV 21.
AHV 21 und der Kanton Zug – wie stehen diese zueinander?
Gerade im internationalen Kontext ist die AHV 21 interessant. Für Arbeitgebende ist es attraktiv, Personen nach dem Referenzalter weiter zu beschäftigen – auch in einem kleinen Pensum. Der Kanton Zug kann von dieser Reform als Wirtschaftsstandort profitieren.
- Stehen Sie kurz vor der Pensionierung? Wir empfehlen Ihnen eine Rentenvorausberechnung. Sie gibt Auskunft über Ihre voraussichtlich zu erwartende Altersrente.
- Haben Sie eine konkrete Frage zur Rente oder AHV 21? Unsere Fachpersonen sind für Sie da: info.renten@akzug.ch
- Machen Sie Ihre Mitarbeitenden rund zwei Jahre vor dem Referenzalter auf die Rentenvorausberechnung aufmerksam.
- Arbeiten Mitarbeitende über das Referenzalter hinaus? Klären Sie einige Monate vorher, ob der Freibetrag angewendet werden soll oder nicht.
- Haben Sie eine konkrete Frage zur Rente oder AHV 21? Unsere Fachpersonen sind für Sie da: info.renten@akzug.ch
Informationen rund um die AHV 21
- Rentenrechner ESCAL: Berechnen Sie Ihre AHV-Rente online
- Individuelle Abfragen zu Referenzalter, Rentenzuschlag und Kürzungssätze
Merkblätter