75 Jahre Sozialwerk AHV

1948 bis 2023

Die AHV – das wichtigste Sozialwerk der Schweiz

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz – seit 1948. Die AHV ersetzt im Alter oder nach dem Tod eines Partners oder Elternteils einen Teil des Einkommens. Bei der AHV sind alle Menschen versichert, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Die AHV beruht auf dem Grundgedanken der Solidarität. Sie wird im Umlageverfahren finanziert.

Referenzalter

Das Referenzalter (früher: Rentenalter) für Männer liegt seit Einführung 1948 konstant bei 65 Jahren – nicht so bei den Frauen.

JahrMann Frau
19486565
19576563
19646562
20016563
20056564
202465Übergangsphase
ab 2028: 65

AHV-Renten

1948-2023

Maximalrente Minimalrente

AHV-Beitragssätze

in Prozenten (%)

Abstimmungen


1958Fiskale Belastung des Tabaks für die AHV (Tabaksteuer) wird angenommen
1972Drei-Säulen-Prinzip wird angenommen
1978Rentenalter 60 und 58 wird abgelehnt
1988Rentenalter 62 / 60 wird abgelehnt
1993Neuer Verfassungsartikel: Die Mehrwertsteuer kann um einen Prozentpunkt erhöht werden. Die Mehreinnahmen können für die Finanzierung der AHV verwendet werden
1995Ausbau der AHV und IV wird abgelehnt
1998Volksinitiative gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters wird abgelehnt
2000Volksinitiative für die Flexibilisierung der AHV wird abgelehnt
2001Volksinitiative «Für eine gesicherte AHV – Energie statt Arbeit besteuern» wird abgelehnt
2002Goldinitiative (Erlöse aus überschüssigen Goldreserven der Nationalbank sollen dem AHV-Fonds zufliessen) wird abgelehnt
200411. AHV-Revision wird abgelehnt
2006Initiative «Nationalbankgewinne für die AHV» wird abgelehnt
2008Initiative «Für ein flexibles AHV-Alter» wird abgelehnt
2017Altersvorsorge 2020 wird abgelehnt
2019Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) wird angenommen
2022Stabilisierung der AHV (Reform AHV 21) wird angenommen
2024